Wann mache ich mich mit meinem Smartphone strafbar?
Straftaten im Zusammenhang mit digitalen Medien sind vielfältig und betreffen mehrere Bereiche des Strafrechts. Zu den häufigsten digitalen Straftaten zählen:
Verleumdung und Beleidigung:
- Verleumdung (§ 187 StGB): Falsche, ehrverletzende Behauptungen über eine Person. Strafen reichen von Geldstrafen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.
- Beleidigung (§ 185 StGB): Herabsetzung der Ehre einer Person. Dies umfasst auch Online-Kommentare und kann zu Geldstrafen oder Freiheitsstrafen führen.
Cybermobbing und Grooming:
- Cybermobbing: Online-Belästigung, besonders in sozialen Netzwerken. Hierzu gehören beleidigende Nachrichten, Rufschädigung und die Veröffentlichung privater Informationen.
- Grooming (§ 176a StGB): Kontaktaufnahme zu Kindern mit dem Ziel der sexuellen Ausbeutung. Dies wird hart bestraft und kann zu mehrjährigen Haftstrafen führen.
Urheberrechtsverletzungen:
- Illegales Herunterladen und Verbreiten geschützter Werke (§ 106 UrhG): Strafen reichen von Geldstrafen bis zu mehreren Jahren Freiheitsstrafe. Beispiele sind der illegale Austausch von Musik, Filmen oder Software.
Recht am eigenen Bild und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs:
- Verbreitung ohne Einwilligung (§ 22 KunstUrhG): Veröffentlichung oder Verbreitung von Bildern ohne Zustimmung der abgebildeten Person. Dies kann zu Geld- oder Freiheitsstrafen führen.
- Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (§ 201a StGB): Das Herstellen und Verbreiten von Bildern, die die Privat- und Intimsphäre einer Person verletzen, wie z.B. Aufnahmen von Unfallopfern oder in intimen Situationen.
Cyberstalking
- Dies umfasst das wiederholte Belästigen oder Bedrohen einer Person durch elektronische Kommunikationsmittel wie E-Mails, soziale Netzwerke oder SMS. Es kann zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen führen.
Phishing und Identitätsdiebstahl
- Phishing-Angriffe zielen darauf ab, persönliche Daten wie Passwörter oder Kreditkartennummern zu stehlen, oft durch gefälschte E-Mails oder Webseiten. Identitätsdiebstahl bezieht sich auf die Nutzung gestohlener Informationen, um finanzielle oder andere Vorteile zu erlangen.
Hacking und Computerbetrug
- Hacking (unbefugtes Eindringen in Computersysteme) und Computerbetrug (§ 263a StGB) umfassen das Manipulieren von Daten zu betrügerischen Zwecken, was zu hohen Freiheitsstrafen führen kann.
Kinderpornografie
- Der Besitz, die Verbreitung und die Herstellung von kinder- und jugendpornografischem Material sind schwerwiegende Straftaten und werden mit Freiheitsstrafen bis zu zehn Jahren geahndet (§ 184b StGB).
Verstoß gegen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)
- Dieses Gesetz zielt darauf ab, Hasskriminalität, strafbare Falschnachrichten und andere rechtswidrige Inhalte auf sozialen Plattformen zu bekämpfen. Betreiber von sozialen Netzwerken müssen solche Inhalte innerhalb bestimmter Fristen löschen oder sperren, sonst drohen hohe Bußgelder.
Diese Delikte verdeutlichen die rechtlichen Konsequenzen beim Missbrauch digitaler Medien und unterstreichen die Notwendigkeit eines verantwortungsvollen Umgangs mit Online-Kommunikation und -Inhalten.
Quelle: https://www.strafrechtsiegen.de/internetstrafrecht/
Anbieter-Kontakt
KinderSchutzDienst Neuwied - Träger: HTZ gGmbH
K. Müller & C. Bramstedt
Fachstelle - Kinder- und Jugendschutz (KiJub Neuwied)
Tanja Buchmann