Voraussetzungen - Juleica
Um ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig zu werden musst du mindestens 16 Jahre alt sein. Außerdem fordern die meisten Anbieter entweder die Juleica, einen Übungsleiterschein und allesamt ein erweitertes Führungszeugnis. Neben diesen Formalien solltest du Aufgeschlossenheit und Durchsetzungsvermögen mitbringen.
Voraussetzungen für die Beantragung der Juleica sind ein Mindestalter von 16 Jahren, der Nachweis von 30 Zeitstunden theoretischer Ausbildung bei einem anerkannten Träger und der Nachweis einer Ersthelferausbildung. Außerdem solltest du praktisch ehrenamtlich in der Jugendarbeit tätig sein. Infos zur Juleica: www.juleica.de oder im Kinder- und Jugendbüro Neuwied. Wenn du nachweislich sozialpädagogische Vorkenntnisse mitbringst, beispielweise durch die Ausbildung zum Sozialassistenten oder dich in ersten Semestern eines Sozialpädagogischen Studium befindest, verzichten viele Träger auf den Nachweis einer Juleica. Informiere dich bei dem Träger deiner Wahl, welche Voraussetzungen er erwartet, damit du bei ihm ehrenamtlich mitarbeiten kannst.