Sexting – mega spannend … mega peinlich

Es ist schon krass, was manche so für Fotos von sich machen, oder?
Eine Freundin von dir hat sogar ein Video von sich an ihren Freund geschickt … wo sie sich nur in Unterwäsche auf ihrem Bett räkelt! Ein Kumpel hat für seine neue Flamme sogar ein Dickpic aufgenommen … Sooo mutig bist du natürlich nicht, aber ein sexy Foto mit ein paar heißen Sprüchen für den neuen Flirt sollte ja kein Problem sein – schließlich bist du ja nicht prüde. Doch was, wenn ihr mal Stress habt …?

sexting

Der Begriff Sexting setzt sich aus den englischen Wörtern „Sex“ und „Texting“ zusammen. Es beschreibt das Versenden und Empfangen selbstproduzierter, freizügiger Aufnahmen (Pics oder Nudes) in mobilen Messengern, oft während eines erotischen Chats oder zur Anmache. Wenn beide damit einverstanden sind und ein gutes Gefühl dabei haben, ist es eine Möglichkeit sich z.B. innerhalb einer Liebesbeziehung auszutauschen, wenn man gerade einmal keine Zeit hat, sich persönlich zu treffen – oder einfach, als Erweiterung des Liebesspiels.

Sexting kann aber zum Problem werden,  wenn jemand dein Vertrauen missbraucht und deine intimen Bilder oder Videos unerlaubt weiterschickt, veröffentlicht oder dich damit erpresst. Auch wenn du dich von deinem Partner trennst, kann es ein, das der Ex-partner*in aus Rache die intimen Aufnahmen weiterversendet … und das auch noch Jahre später!

Überleg dir einmal, was passieren würde, wenn dein*e Exfreund*in eins deiner Bilder in den Klassenchat stellen würde … Und genau das ist eine der größten Gefahren beim Sexting: Sind deine Bilder und Videos einmal verschickt, kannst du sie nicht wieder zurückholen. Sie können beliebig oft gezeigt, kopiert und weitergeleitet werden. NDas unerlaubte Weiterleiten oder Teilen intimer Bilder kann außerdem dazu führen, dass du gemobbt wirst (Cybermobbing).

Wie kannst du dich absichern?

  • Du darfst jederzeit nein sagen zu einem Foto oder Video, bei dem du dich nicht wohl fühlst. Das gilt auch und gerade dann, wenn dich jemand unter Druck setzt
  • Fotografier dich so, dass niemand Rückschlüsse auf Dich oder Deine private Umgebung machen kann. Das gilt auch für besondere Merkmale die du hast wie Tattoos, Piercings oder Muttermale. So sind die Bilder später nicht eindeutig erkennbar. Die Merkmale kannst du einfach mit einem Bildbearbeitungsprogramm entfernen.
  • Generell ist es wesentlich sicherer, wenn du deine Bilder jemandem ZEIGST und nicht verschickst.

Was ist nicht erlaubt?

  • Beim Versenden muss das Recht am eigenen Bild beachtet werden. Alle Personen, die auf den Bildern zu sehen sind, müssen vorher dem Versenden zustimmen.
  • Besondere Regeln gelten für Minderjährige. Sexuelle Darstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind ausnahmslos verboten, da es sich hierbei (nach § 184b StGB) um Kinderpornografie handelt.
  • Kinder- und jugendpornographische Inhalte zu verbreiten und zu besitzen ist verboten und strafbar und wurde zu einem Verbrechen  hochgestuft (§184b StGB). Dies hat zur Folge, dass  die Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit nicht mehr in Frage kommt.
  • In Bezug auf Sexting bedeutet das, dass der Empfänger, der älter als 14 Jahre ist sich strafbar macht. Wer ausversehene solche Inhalte herunterlädt oder geschickt bekommt, bei dem dürfte in der Regel keine Strafbarkeit vorliegen. Wichtig ist aber, dass das Material sofort gelöscht und nicht aufbewahrt wird. Wer sich nicht an die Gesetze hält* macht sich strafbar und muss mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen.

Was kannst du tun, wenn jemand dein Vertrauen missbraucht hat?

  • Mache Screenshots der Fotos/Videos und Chatverläufe als Beweise
  • Wenn du die Person kennst, solltest du sie auffordern dein Bild wider zu löschen.
  • Falls die Person dein Bild nicht entfernen will, kannst Du dich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten.
  • Melde dein Bild auf der Plattform und kontaktiere den Betreiber, verlange dass sie dein Bild löschen. Dazu sind sie rechtlich verpflichtet.
  • Schalte deine Eltern ein, sie können dir helfen und dich unterstützen

Weitere Unterstützung findest du hier: Cybermobbing, Mobbing, Cybergrooming, Sexting, sexuelle Gewalt, Beratung, Hilfe &Tipps

Weiterführende Links:

 

 

 

* § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

(Freiheitsstrafe     bis zu 1 Jahr/Geldstrafe)

 § 184 StGB Verbreitung pornographischer Schriften (Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr/Geldstrafe)

 §§ 185-187 StGB Beleidigung, Üble Nachrede, Verleumdung  (Freiheitsstrafe bis zu 2

 (bei Verleumdung bis zu 5) Jahren/Geldstrafe)

 § 253 StGB Erpressung (Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren/Geldstrafe)

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