Kinder und Jugendschutz - Bild 2

Fachstelle - Kinder- und Jugendschutz (KiJub Neuwied)

Kinder- und Jugendschutz geht alle an!

Kinder und Jugendliche sind sich nicht immer der Gefahren und Risiken des Alltags bewusst. Deshalb ist es wichtig, sie vor Gewalt, Missbrauch, Vernachlässigungen und anderen gefährdenden Einflüssen zu schützen oder sie zu minimieren. Der Jugendschutz will also Jugendlichen nicht alles verbieten was Spaß macht, sondern richtet sich insbesondere an Erwachsene, die Kinder und Jugendliche schädigen, in dem sie sich nicht an die vorgeschriebenen Gesetze halten (Jugendschutzgesetzt, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag, Jugendarbeitsschutzgesetzt). Er hat auch die Aufgabe junge Menschen zu fördern und wichtige Kompetenzen zu vermitteln, wie z.B. Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit. Mit dem Ziel sie zu schützen und vor gefährdeten Einflüssen zu schützen.

Erzieherischer Kinder und Jugendschutz / § 14 SGB VIII,

Über Gefährdungen aufzuklären und zur Bewältigung anzuleiten

Planung, Organisation und Durchführung von externen und internen Veranstaltungen, Seminaren, Fortbildungen zu den differenzierten Bereichen des erzieherischen Jugendschutzes (Präventive Angebote) Sexualpädagogik, Gewalt, und Suchtprävention, Medienpädagogik und Jugendmedienschutz, Kriminalitätsprävention. Sucht und Suchtprävention, politischer Extremismus, neureligiöse Bewegungen, Jugendarbeitsschutz, Gewalt, sexueller Missbrauch, Gesundheitserziehung. Fachspezifische Beratung von Kinder, Jugendlichen, Eltern, Organisationen und Gewerbetreibenden zu allgemeinen und rechtlichen Fragen des Jugendschutzes.

Gesetzlicher Jugendschutz: regelt den Umgang mit Gefährdungen und richtet sich insbesondere an Erwachsene in ihrer Funktion als Gewerbetreibende, Anbieter, Konsumenten oder Erzieher:innen.

Jugendschutzkontrollen / § 24 Abs. 3 und 4 AGKJHG (Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes) Die Überwachung der verschiedenen Gesetze im Rahmen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes. Jugendschutzkontrollen finden in der Stadt Neuwied zu folgenden Anlässen statt: Anlassbezogen –Testkäufe-, Karneval, Stadtfesten. Gemeinsam mit Polizei und/oder dem Ordnungsamt, an der aktuellen Gefährdungseinschätzung ausgerichtet, in Spielhallen, Gaststätten/Kneipen, Diskotheken und Shisha-Bars, statt. die Aufgabe ist es junge Menschen pädagogisch zu begleiten und zu beraten.

Jugendarbeitsschutzgesetz /§ 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG),

-Schülerjobs-

Jugendmedienschutz/ § 10 a, JuSchG. Förderung, Schutz vor Entwicklungsbeeinträchtigung und Orientierung für Kinder, Jugendliche, personensorgeberechtigte Personen, sowie pädagogische Fachkräfte bei der Mediennutzung und Medienerziehung.

Förderung der Medienkompetenz (Schulprojekte, Workshops, Fortbildungen)

Angebote:

  • Gewaltpräventionsangebote: Selbstverteidigungs- und Selbstbehauptungstraining
  • Gesundheitsförderung: Workshops zur Ernährung
  • Präventionstheater (Themen wie, Mobbing, Sexualaufklärung, Medienkompetenz)
  • Kooperation und Unterstützung von Schulen
  • Beratung

Ansprechpartner:in

Kinder- und Jugendbüro Neuwied - Tanja Buchmann
Tanja Buchmann
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag:
8:30 - 12:30 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr

Freitag:
8:30 - 12:00 Uhr

Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten sind nach telefonischer Absprache möglich.
Location

Kinder- und Jugendbüro Neuwied
Heddesdorfer Str. 33
56564 Neuwied
Deutschland

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