Bildung & Teilhabe - Knapp bei Kasse? Kein Problem!
In den letzten Monaten ist es für viele Familien sehr schwer geworden, mit den vorhandenen finanziellen Mitteln über die Runden zu kommen. Vielleicht gehört deine Familie dazu und ihr müsst auf jeden Euro achten. Doch das heißt noch lange nicht, dass du auf etwas verzichten musst! Denn für diesen Fall gibt es das sog. Bildungspaket – damit wird Kindern und Jugendlichen ermöglicht, an Bildungs- und Weiterbildungsangeboten teilzunehmen, wenn die Familie selbst nicht dafür aufkommen kann. Das klingt jetzt erst einmal eher uninteressant für dich? Dann lies hier weiter, wofür deine Eltern überall eine Förderung für dich beantragen können:
Bildung & Teilhabe kurz erklärt
Bis maximal zum 18. Lebensjahr gibt es einen Gutschein, für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe wie z.B.:
- Mitgliedschaft im Sportverein (wie Fußball-, Handball-, Turn- oder Schwimmverein u.ä.) oder für die Musikschule
- Mitgliedschaft oder Teilnahme in /von Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen und Nachbarschaftszentren
- Teilnahme an Ferienfreizeiten und Stadtranderholung
- Angebote aus dem Bereich darstellendes Spiel, Kinder- und Jugendtheater, Mitmach-Zirkus und Junge Volkshochschule
- Mitgliedschaft oder Teilnahme an Angeboten in/von Kunstvereinen, Töpfer- oder Fotoclubs sowie Medienpädagogische Angebote
- Mitgliedschaft oder Teilnahme an Angeboten in/von Umwelt-, Heimat- und Naturschutz
Noch länger, nämlich bis max. zum 25. Lebensjahr, können diese Leistungen übernommen werden, wenn du noch eine Schule besuchst:
- Die Kosten für deinen persönlichen Schulbedarf mit 150 Euro jährlich (100 Euro für das erste, 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr).
- Die Kosten für ergänzende angemessene Lernförderung (Nachhilfe), unabhängig von der Versetzungsgefährdung, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Die Kosten für eintägige Ausflüge in Schulen und Kindertagesstätten in tatsächlicher Höhe.
- Die Kosten für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen in tatsächlicher Höhe.
- Es kann eine Befreiung von den Kosten für Deine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort beantragt werden.
- Die Kosten der erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs (Schülermonatskarten), soweit sie nicht zumutbar aus dem Regelsatz zu bestreiten sind.
- Den ausgefüllten Antrag müssen Deine Eltern dann bei dem Sozialamt der Stadtverwaltung auf der Heddesdorfer Str. 35 abgeben. Die Sachbearbeiter*innen sind Frau Henn (02631 802-340) und Frau Pfeiffer (02631 802-343).
Hier kannst du dich beraten lassen:
Weitere finanzielle Hilfen
Quellnachweis: https://bus.rlp.de/detail?pstId=13116364