Berechtigungskarte für Kinder- und Jugendliche

Die Berechtigungskarte der Stadt Neuwied ermöglicht Kindern und Jugendlichen neben den gesetzlichen Sozialleistungen wie Bildung und Teilhabe noch weitere freiwillige Leistungen für Bildungs-, Teilhabe- und Freizeitangebote ermäßigt in Anspruch zu nehmen.

Die Berechtigungskarte können Kinder und Jugendliche mit 50 % Ermäßigung (siehe Anlage) nutzen für:

den Eintritt in die Deichwelle (Freibad- und Hallenbad, nicht Sauna)
den Eintritt zu kulturellen Veranstaltungen der Stadt Neuwied und in den Zoo Neuwied
Kurse der VHS und der Musikschule der Stadt Neuwied
Die Karte können Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren erhalten. Vorausgesetzt sie beziehen bereits Sozialleistungen. Dazu zählen:

  • laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld nach dem SGB II
  • Asylbewerberleistungen
  • Wohngeld
  • Kindergeldzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz 

Bei Kindern unter 12 Jahren können auch die Eltern als notwendige Begleitpersonen wie beim Schwimmbad- und Zoobesuch die Vergünstigungen erhalten.
Mit dem Antrag muss für jede Person ein Passbild eingereicht werden.

Zuständigkeit:

Sozialamt
Heddesdorferstr. 33
56564 Neuwied
02631 802 448


 (KI generiertes Bild)